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Wie der Name schon sagt, ist es Pflicht wenn Sie sich ein Auto zulegen, das Sie es versichern müssen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist folglich gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Fahrzeugtyp, dieser wird nach Hersteller (HSN Zeile 2.1)- und Typschlüsselnummer (TSN Zeile 2.2) eingestuft
- Regionalklasse, durch den Wohnort wird die jeweilige Regionalklasse ermittelt
- schadenfreie Jahre - Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben
- Tarifmerkmale, wie Besitzer eines Immobilie, Garagenbesitzer, jährliche Fahrleistung, Fahrerkreis, weibliche Personen
sowie Beamter
- gewünschter Versicherungsschutz
- gewünschte Selbstbeteiligung
Für junge Leute die gerade den Führerschein gemacht haben ist es nicht einfach einen passenden Tarif zu finden. Manche Versicherer bieten aufgrund eines versicherten Erstfahrzeuges das auf einen Elternteil zugelassen ist, einen vergünstigten Zweitwagentarif an. Meist ist es günstiger die Versicherung auf die Eltern laufen zu lassen, die Führerscheinneulinge können dann als berechtigte Fahrer eintragen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Anrechnung von bestehenden Versicherungen von Mofa oder Kleinkrafträdern, die bereits versichert waren. Es gibt auch Versicherer die Sonderregelungen oder Sondereinstufungen berücksichtigen.
Leider ist das ein sehr komplexes Thema, dazu kommt noch der schnelle Tarifwechsel der Versicherer. Gerne können Sie hierfür meine persönliche, kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, sodass wir gemeinsam das beste Preis/Leistungsverhältnis für Sie finden.
Jedes motorisierte Fahrzeug ob Pkw, Motorrad oder Lkw darf ohne eine Haftpflichtversicherung nicht auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist deshalb unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls die Opfer angemessen entschädigt werden können.
Grundsätzlich wird jeder Haftpflichtschaden erstmal geprüft. Ist ein Schaden berechtigt, übernimmt der Versicherer durch die KFZ-Haftpflicht alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zugefügt haben. Das können bei Personenschäden Schmerzensgeld, Verdienstausfall, aber auch im Falle bleibender Gesundheitsschäden lebenslange Rentenzahlungen sein.
Selbstverständlich werden auch Sachbeschädigungen wie die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs, die Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des unverschuldeten Unfallgegners versichert. Benötigt der Geschädigte während der Reparaturzeit seines Fahrzeugs einen Leihwagen (Mietwagen), wird auch dieser von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Hierzu müssen die Grenzen der Versicherer berücksichtigt werden.Ist ein Schaden allerdings unberechtigt, wehrt der Versicherer diesen mit juristischen Mittel ab.
Die Teilkaskoversicherung erstattet nachfolgende genannte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug:
Brand, Diebstahl, Unwetter, Wildschäden, Zusammenstoß mit Tieren aller Art inkl. Folgeschäden*, Glasschäden, Marderbissschäden und Folgeschäden* *sofern vereinbart
Durch eine gewählte Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie reduziert werden.
Die Vollkaskoversicherung bezahlt Schäden, die Sie selbst verursacht haben (Eigenschäden). Auch Schäden durch Vandalismus wie z.B.: mutwillige Zerstörung am Lack zählen zum Umfang der Vollkaskoversicherung.
Bei Vollkaskoschäden wird nach einem Schadenfall Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dann die Versicherungsprämie. Auch in der Vollkaskoversicherung kann die Prämie durch eine Selbstbeteiligung reduziert werden.
Jeder Kfz-Vertrag für die Autoversicherung wird mit schadenfreien Jahren belohnt. So können Sie für jedes Jahr in dem Sie unfallfrei unterwegs waren ein zusätzliches Jahr dazu buchen. Diese schadenfreien Jahre finden Sie auch auf jeder Beitragsrechnung Ihrer Versicherers, meist mit SF gekennzeichnet. Im günstigsten Fall erhalten Sie nach den neuesten Tarifen in der Regel mit 35 schadenfreien Jahren ca. 20%. Rechnet man eine Beitrag mit 100% würden Sie hierfür nur 20% davon bezahlen. Im Schadenfall wird man wieder zurückgestuft. Hier gehen meist mehrere Jahre verloren.
Soll man kleine Schäden selbst bezahlen?
Aus o.g. Gründen ist es manchmal sinnvoll kleinere Schäden selbst zu bezahlen, sodass man nicht zurückgestuft wird. Die meisten Versicherer geben hierzu Auskunft, bis zu welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden selbst zu regulieren.
Mittlerweile bietet fast jeder Versicherer einen Rabattschutz gegen Mehrprämie an. Beachten Sie bitte dass bei einem Versichererwechsel der Vertrag dann so behandelt wird, als hätten Sie nie einen Rabattschutz gehabt. Einige wenige Versicherer machen hiervon die Ausnahme und bestätigen auch bei Wechsel zu einen andern Versicherung die schadenfreien Jahre ohne Berücksichtigung der Schäden.
Siehe Fahranfänger!
Saisonkennzeichen - Sommerfahrzeug - Winterfahrzeug
Sie fahren ein Cabrio oder ein Fahrzeug das Sie nur zu einer bestimmten Saison nutzen, dann können Sie von einem Saisonkennzeichen gebrauch machen. So zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Vorausgesetzt Ihr Fahrzeug ist in dem jeweiligen Kalenderjaht mindestens 6 Monate (180 Tage) zugelassen, dann wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Police weiter.
Auch die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Immer wieder gibt es vor Gericht Streitigkeiten darüber, ob eine Autoversicherung für einen Schaden aufkommen muss, der vom Versicherten auf einer Rennstrecke verursacht wurde. Das Landgericht Hannover hat aktuell einem Autofahrer recht gegeben, der aufgrund einer Fahrt auf einer Rennstrecke einen Totalschaden mit seinem Fahrzeug erlitt. Im konkreten Fall wurde die Versicherung dazu verurteilt, e... [ mehr ]
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